Allgemeine Geschäftsbedingung
§1 Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
§2 Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der Verkehrs üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Geldes aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
§3 Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
§4 Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht Verrechnen bar.
§5 Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Vor dem Umzug muss entweder ein Kostenübernahmeschein des Sozialamtes oder eine schriftliche Auftragsbestätigung des Arbeitsamtes vorliegen.
§6 Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hoch empfindlichen Geräten, EDV-Anlagen usw. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
§7 Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vorname von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
§8 Handwerksvermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Arbeit.
§9 Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§10 Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatz berechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatz berechtigten abzutreten.
§11 Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen . Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
§12 Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
§13 Fälligkeit des vereinbarten Geldes
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nichtnach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 findet entsprechende Anwendung.
§14 Umzugskartons
Umzugskartons werden nach Auftragserteilung zu den jeweiligen gültigen Preisen an den Kunden verkauft. Die Lieferung der Kartons ist kostenfrei. Bei Abholung entsteht eine Gebühr von 10 Euro- dies wird mit dem Karton- Rückkaufpreis verrechnet.
§15 Rücktritt von einem Vertrag
Ziff. 6.6 DIN EN ISO 12522/1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch §§ 415 HGB, 346 ff BGB ersetzt.
§16 Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
§17 Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gibt es die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht bekannt ist.
§18 Haftung
In der Leistung ist bereits eine Transportversicherung enthalten. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung (siehe Auftragsformular). Bilder und Bilderrahmen jeglicher Art dürfen nicht in Kartons verpackt werden. Zerbrechliche Gegenstände müssen auf der Verpackung gut sichtbar gekennzeichnet sein. Für eventuelle Schäden besteht ansonsten Haftungsausschluss.
§19 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.